Krümmer eintragungspflichtig?

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Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Hallo!


    Mir stellt sich gerade die Frage, ob andere Krümmer überhaupt eingetragungspflichtig sind. Logisch ist, das dadurch eine Leistungssteigerung möglich ist. Aber ich habe noch nie eine Nummer oder ein E-Zeichen auf einem Krümmer gesehen. Eigentlich nur auf den Endtöpfen.


    Wie sieht die Sachlage aus?


    Gruss Plassi

  • Servus!


    Meines Wissens ist die Abgasführung bei euch in D grundsätzlich frei. Dh: Krümmer sind nicht zulassungspflichtig, Endtöpfe sehr wohl!


    Grusz aus der Puszta
    Markus

  • Das ist mal eine klare Aussage!


    Danke für die Info. Da kann man ja doch noch einiges machen.


    Gruss Plassi

  • Hallo,
    früher hat ein größerer Krümmer auf einem Mofa doch auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt. Wieso sollte es den bei einem "Erwachsenenmofa" anders sein? Leistungssteigerung ist Leistungssteigerung...und müßte eigentlich eingetragen werden?
    Hab mal irgendwo gelesen, daß eine Leistungssteigerung bis 5% toleriert wird.


    OK, § 18 StVZO gibt es nicht mehr....Bei einer Kontrolle besteht aber die Gefahr, daß Du dein Möppi in den Serienzustand zurückversetzen mußt.


    Sollte man bei einer Leistungssteigerung nicht auch die Versicherung informieren, das es im Falle eines Unfalles nicht zu Zahlungsschwierigkeiten kommt?


    Wer kann denn genauere Angaben machen....?



    Neugiergruß


    Spunk

  • Beim Mofa war es doch so, daß du einen armdicken Krümmer dran machen konntest, solange es trotzdem nur 25 lief. Bei einer Kontrolle haben die ja nicht die Leistung gemessen, sondern die Endgeschwindigkeit.

  • Gute Frage. Eigentlich ist es nicht statthaft da die Baumuster Prüfung (erstmaliges in den Verkehr bringen) ja nur mir einem bestimmten Krümmer durchgeführt wurde. Ob dies allerdings irgendeiner blickt,mag ich zu bezweifeln.
    EARL

    "Nicht der Mensch hat am meisten gelebt, welcher die höchsten Jahre zählt,
    sondern der, welcher sein Leben am meisten empfunden hat."

  • Anderer als zugelassener Krümmer lief immer auf Erlöschen der BE hinaus.


    Wenn Du schneller als 25 KM/h unterwegs warst, hattest Du noch
    eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis am Hals (wenn 'Du keinen entsprechenden Schein hattest).


    Anzeige Versicherungsgesetzt ist immer mit eingedruddelt weil ein größerer Krümmer mehr Leistung nach sich zog.


    Nachdem wir alle den A haben ist es kein Thema mehr, das Schneller als 25.


    Die Frage ist nur die Sache mit der "BE" und der Versicherung...

  • Wenn ich das ja weiterdenke, dann wäre ja alles ohne E Kennzeichen und Eintrag im KFZ Schein frei nach Ermessen des Eigentümers zu verändern. Nockenwellen, Vergaser, Luftfilter, Lenker, Räder, Gabel,... eigendlich alles.


    Daraus resultierend kann ein anderer Krümmer nicht erlaubt sein. Beim Auto muß man einen anderen Krümmer ja auch eintragen. :)

  • Hey,


    ein kurzer Anruf bei der Verkehrspolizei in Nürnberg erbrachte folgendes:


    Erlöschen der BE gibt es nach wie vor. Es ist nur nicht mehr bußgeldbewehrt.
    Geahndet wird es jetzt über § 30 StVZO Unvorschriftsmäßiges Fahrzeug betrieben. Kostet normalerweise 25 Euro. Da fallen 95 % aller Veränderungen rein. Da es früher teuerer war und 3 Punkte gab, wird ein A-Typischer-Fall draus gemacht und kostet 50 Euro plus einen Punkt.


    Sollte eine Beeinträchtigung oder Gefährdung vorliegen wird es teurer.


    Auf jeden Fall muß das Fahrzeug in den Orgi-Zustand zurückversetzt werden.


    Zubehörauspuffendtöpfe sind nur auf den Orgi-Krümmern statthaft.
    Oder die ganze Anlage (neu) ist mit E-Zeichen versehen....



    Liebe Grüße


    Spunk

  • Hm, das ist interessant.
    Ich frage mich aber dann, warum viele Krümmer von Hersteller X mit Endtöpfen von Hersteller Y kombinieren?
    Mit einem Krümmer eine Leistungssteigerung zu erzielen ist zwar möglich und (siehe Akrapovic) auch tatsächlich machbar, diese müßte aber im tolerablen Bereich sein.


    Ich wundere mich wirklich über die deutsche Reglementierungswut.
    In einem Nummer des Fighters-Magazin war vor geraumer Zeit ein Artikel über dieses Problem und die Quintessenz war, was ich eingangs zitiert habe: Die Abgasführung ist frei, das heißt der originale Krümmer kann beliebig gebogen und verändert werden, ein Zubehörkrümmer bedarf keiner gesonderten Genehmigung (wenn nicht auf essentielle Bauteile wie Katalysator verzichtet wurde). Hm, was stimmt nun?


    Das ist aber euer Problem.
    Wer will auch nachprüfen, welcher Krümmer nun montiert ist? Krümmer haben in den allermeisten Fällen keinen Herstellernachweis oder sonstige Kennzeichnung.


    Gruß aus der Puszta
    Markus

  • Servus!


    Schaut verschärft aus!
    Bei euch kann man ja solche Umbaumaßnahmen vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen, oder?
    Vielleicht hilft der weiter!


    Markus

  • Na Plassi, da ist ja Dein Lieblingsmöppi wieder.....Sieht echt scharf aus. In Japan darf man vielleicht mehr ::)


    Oben geschilderte Vorgehensweise ist jetzt Praxis (zumindest) in Bayern. Mit Einzelabnahme geht bestimmt was. Ist halt schweineteuer.....
    Was die Versicherung zur Leistungssteigerung sagt habe ich noch gar nicht angefragt....


    Liebe Grüße


    Spunk

  • Du hast recht! Ist mein Lieblingsmöppi! hehe


    Aber der Krümmer gefällt mir extrem gut. Ach das ganze Design gefällt mir...


    Gruss Plassi

  • In Japan fahren auch viele ohne Haltebügel rum ohne das Heck zu kürzen oder in den Himmel zu heben. Das hat auch was....Müßte bei deinem Liebling doch auch der Fall sein?

  • Mein Haltebügel fliegt sowieso von meiner Dicken. Die Fussrasten für den Sozius sowieso, weil ich niemanden mitnehmen werde.


    Gruss Plassi

  • wenn eine e-nummer vorhanden muss der krümmer nicht eingetragen.abe is klar.sollte der krümmer weder über nummer,abe oder sonstiges verfügen keine chance,nichtmal über einzelabnahme.sprech da aus erfahrung.dann nur rennstrecke,show(oder im bereich der stvo nicht erwischen lassen).

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