Xenon für Motorräder

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024


  • Scheint als wäre es erlaubt, weil ein EU-Typengenehmigung vorliegt.


    In Japan kostet so ein Xenon-Umbau umgerchnet 1500€.
    Das Angebot hört sich von Day-Light gut an.


    Gruss Plassi

  • Hier das Kleingedruckte:
    Rechtliche Hinweise zu Xenonumrüstungen lt. allgemeiner Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland :


    Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:


    1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
    3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.


    Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,


    1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
    2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.



    Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.



    Gerne sind wir Ihnen bei Einzelabnahmen beim TÜV oder anderen Institutionen behilflich, können jedoch natürlich nicht für eine Zulassung speziell in Ihrem PKW garantieren. Demnach bieten wir unsere HID-Xenon Umrüstkits generell als Sonder & Sport / Tuningzubehör ohne Straßenzulassung im Geltungsbereich der Bundesrepublik Duetschland an, bestimmt für den Export oder zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvo zu Showzwecken und in Showfahrzeugen oder auf Messen / Aussstellungen / Events. Bitte beachten Sie das jeder Halter eines PKW`s oder Motorrad rechtlich gesehen für den verkehrssichern Zustand selbst verantwortlich ist und seine Betriebsfähigkeit sichern muss. Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen Xenon Umrüstkits ausschliesslich für den Export und nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der STVZO angeboten werden.



    Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen TÜV-Prüfstelle erscheint sinnvoll, um dort zu erfragen unter welchen Vorraussetzungen ( wie z.b. Scheinwerferreinigungsanlage / dyn. Leuchtweitenregulierung / spezifische bauartgeprüfte Scheinwerfer ) die Verwendung der Xenon-Systeme der Stvo der Bundesrepublik Deutschland entspricht, insofern Sie beabsichtigen Ihr Kraftfahrzeug in der BRD mit den Systemen zu betreiben.



    Weitere Hinweise zu den allgemein geltenden Zulassungsbestimmungen für PKW`s finden Sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Straßenverkehrsordnung oder auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes für Verkehr. Dort sind detaillierte Informationen zu diesem Thema für jeden frei einsichtbar hinterlegt. Auch finden Sie hinreichen Informationen unter http://www.tune-it-safe.de.



    Bei Fragen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne unter der Emailadresse info@day-lights.de zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihnen spezifische Fragen zu Ihrem PKW, da es verschiedene Nachrüstungsmöglichkeiten für Xenonlicht gibt, welche auch ohne Probleme anerkannt werden, wie z.b. bei VW – Audi – BMW – Ford Modellen etc. im Bereich der bauartgeprüften und auch für die BRD zugelassenen Scheinwerfer-Komplett-Systeme.



    Es gelten die allgemeinen Geschäftbedingungen der Daylights Europe LTD mit Hauptsitz in England unter Kenntnißnahme & Berücksichtigung der derzeit gültigen Vorschriften der Stvo welche Gegenstand einer etwaigen Bestellung sind. Erfüllungsort ist Essen, NRW, Deutschland, durch die ansässige Niederlassung, handelnd für den Hauptsitz in Birmingham.


    Alle Preise verstehen sich inkl. 19 % Mehrwertsteuer.


    Die derzeit gültigen Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite.


    Die Verwendung der Xenonumrüstkits ist im Bereich der Stvzo nicht zugelassen und empfiehlt sich für Showfahrzeuge bzw. zum Betrieb ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland, bitte beachten Sie hierzu unsere rechtlichen Hinweise auf unserer Internetseite. Grundsätzlich ist es möglich Xenon in Pkw`s nachzurüsten, jedoch gelten hierfür bestimmte Vorraussetzungen und Regelungen der Stvo unde des Kraftfahrtbundesamtes.
    Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Tüv Prüfstelle, unter welchen Vorraussetzungen Ihrem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis mit Xenonlicht erteilt wird. Dies kann abhängig von der Installation einer Scheinwerfereinigungsanlage bis hin zu spezifischen Scheinwerfersystemen und einer dynamischen Leuchtweitenregulierung sein. Grundsätzlich bieten wir Ihnen die Xenonumrüstkits zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, und zum Betrieb ausserhalb der BRD an, zum Export oder zur Nutzung in anderen Ländern, zu Showzwecken, oder für den Betrieb ausserhalb Deutschlands / zum Export. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, das der Betrieb innerhalb Deutschlands vom Kraftfahrtbundesamt im Geltungsbereich der Stvzo untersagt ist, und mit einem Bussgeld sowie Punkteeeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen. Speziell unser Angebot der Xenonumrüstkits richtet sich nicht an Endverbraucher innerhalb der BRD, und ist grundsätzlich für den Export vorgesehen. Hiervon nicht betroffen sind alle Artikel welche in unserem Onlineshop oder auf unserer Internetseite ausdrücklich mit einer TÜV Zulassung gekennzeichnet sind, wie z.b. unsere Celis Scheinwerfer Systeme oder Ersatzteile. Bitte entnehmen Sie diese jeweils der Produktbeschreibung oder fragen bei Unklarheiten nach.


    Tja, so einfach ist es halt doch nicht....


    Viele Grüße
    Gerold

  • Oh! :-X


    Wo hast das denn gefunden. Ist ja dreist von dem Anbieter.


    Auf der HP sieht es doch glatt so aus als wäre es erlaubt. Leuchtweitenregelung am Moped LOL! ;D


    In diesem Land scheint auch wirklich nichts erlaubt zu sein. Obwohl es wahrscheinlich viel Vorteile bringen würde...


    Gruss Plassi

  • Daylights hat mir folgende Mail geschickt:


    Guten Tag,
    hier finden Sie weitere Informationen über Ihr benötigtes H4 DUO Motorrad Kit.
    Bei Motorrädern gibt es in der STVO noch keine Vorgaben, Gott sei Dank :)
    http://www.day-lights.de/shop/…?cPath=884&products_id=67
    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr Team von Daylights Europe Limited



    Hab heute noch versucht meinen Inschenör beim TÜV zu kontakten, war leider nicht da....
    Sobald ich konkrete Auskunft von ihm hab geb ich hier Bescheid.


    Das interessiert mich jetzt schon!


    Viele Grüße
    Gerold

  • Hehe!


    Ich hänge auch gerade an einem Projekt, das mich nicht loslässt.
    Kenne ich nur zu gut.


    Gruss Plassi

  • Wenn mann Xennon getrennt nur f.das Fernlicht nimmt, so wie bei bei vielen Mopeds (Fern-u.Abblendlicht je einen Scheinwerfer) braucht mein keine autom.Höhenregulierung!

  • Das ist meiner Meinung nach nicht zulässig, weil es keine Lichthupe mehr gibt - die Xenonlampe brauchen einige Sekunden um Metalsältze zu verdampfen und erst danach geben sie genug licht.

  • So, jetzt endlich meinen Inschenör vom TüV erreicht:


    Zitat


    Xenon an Motorrädern nachrüsten ist nicht zulässig, und es gibt auch derzeit keine Möglichkeit da was zu machen. Dabei ist es völlig unerheblich ob die Teile E-Prüfung haben oder nicht.
    Auch nicht nur Fern oder nur Abblendlicht, oder sonst irgendwas.
    Xenon is nicht!


    Zitat Ende


    nun sind wir zwar vom Wissen erleuchtet 8), aber vor dem Moped bleibt es duster ;(


    traurige Grüße
    Gerold

  • Hallo.


    Heute habe ich meinen TÜV-lokal besucht. Der Ing. sagte, dass das Quatch mit Niveauregelung und Waschanlage nur bei Erstzulassung ab 2000 gilt. Das betrifft keinen von uns. Falls das Umrustkit nach EG geprüft ist (Details darüber verstehe ich leider nicht), dürfte es nach TÜV Prüfung gefahren werden.

  • Hallo Anton
    Hast Du Name und Tel.Nr. von dem Ing.?
    Wenn Du mir die per PM schickst, würde ich mich gerne mal mit dem unterhalten.
    Es kann ja wohl nicht sein, daß die einen Xenon erlauben und die anderen nicht. Das will ich jetzt schon wissen!
    Vielleicht liegt mein TÜVler ja auch falsch!
    Viele Grüße
    Gerold

  • Zitat aus der StVZO:

    § 50 Abs. (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
    ausgerüstet sein.


    § 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen)
    ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
    1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit
    Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
    2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.


    Dürfte doch wohl eindeutig sein :(

  • Ist absolut eindeutig!


    Ne Frage etwas abseits des Themas: ists eigentlich legal, wenn beim Einschalten des Fernlichts auch noch das Abblendlicht brennt?


    MfG

    grinning-smiley_thumbsup.gif ~ Zephyr 550, Bj.&WCF_AMPERSAND'94, >50PS, einige Modifikationen ~ grinning-smiley_thumbsup.gif
    Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde!

  • Warum nicht, wenn's die Lima schafft ;)


    Im TÜV-Leitfaden für lichttechnische Einrichtungen heißt es nur, dass beim Übergang zum Abblendlicht alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten müssen.

  • Dankeschön! :)


    MfG

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    Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde!

  • Hallo alle miteinander



    Ich denke mal das es beim Moped echt erlaubt ist mit Xenon durch die gegend zu "rasen".


    Neulich hab ich gedacht das mich die Cops wegen meinem Bugspoiler rausziehen, dem war nicht so, sie hatten sich ewig mein Licht angeschaut und mich dann fahren lassen!


    Habe ein Ordentliches Bi-Xenon, auf H4 Basis (1Birne), da geht alles, auch die Lichthupe (weil nur eine Linse das Fern- bzw. Abblendlicht steuert).
    Nachts fahren macht nur spaß und auch Tagsüber sehen dich allemöglichen Verkehrsteilnehmer :o

  • Hast du Fotos?


    MfG

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    Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde!

  • Wenn Cops unfähig sind, Änderungen festzustellen oder keine Ahnung davon haben, heißt das noch lange nicht, dass deswegen alles erlaubt ist.


    Bei mir hat sich vor einiger Zeit auch einer wichtig tuend den Fahrzeugschein (vom Auto!) angeschaut, mir dann eine gute Fahrt gewünscht, und nicht gemerkt, dass er sich die ganze Zeit die Daten von der Zephyr reingezogen hat ::)

  • Bei mir hat sich vor einiger Zeit auch einer wichtig tuend den Fahrzeugschein (vom Auto!) angeschaut, mir dann eine gute Fahrt gewünscht, und nicht gemerkt, dass er sich die ganze Zeit die Daten von der Zephyr reingezogen hat




    :D :D :D Wie Geil!!



    ich dachte für sicherheit kann man schon Sorgen...
    Mit Bildern kann ich leider nicht dienen.. erst Montag wieder.. ist aber nix besonderes, außer das es Hell ist!
    Ok wenns illegal ist, wieviele Punkte erwarten mich falls ich erwischt werde?



    gruß, Ben

  • Aber es macht echt was her die Funzel!
    Ben, das will ich mal bei Nacht testen!
    Sieht echt rattenscharf aus!
    Viele Grüße
    Gerold

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