Hochgebogenes Kennzeichen ???

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Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Hi leute,


    mal ne frage, ich wurde mal von nem polizisten angehalten und verwarnt weil meinnummernschild etwas hochgebogen war und er meinte das es keine ordnungswidrigkeit ist sondern ne straftat. in der neusten ausgabe der "mopped" steht allerdings nur dass dieses vergehen nur 5€ kostet.


    was habt ihr da für erfahrungen bzw. was wisst ihr über die strafen. habnt ihr eure auch hochgebogen bzw. wurdet schonmal angehalten wegen sowas oder was änlichem ???

  • Also MK hat seins immer etwas hochgebogen. Brechen aber wohl immer wieder durch...
    Aber er hat mir noch nie erzählt, dass er deswegen Ärger bekommen hätte....


    MfG,
    Bönz

  • Bei mir hatte der TÜV - Graukittel bei der letzten HU den Winkel des Kennzeichenhalters bemängelt.


    :o :o :o :-X :-X :-X


    Hatte kurz vor der HU das Schmieder - Heck drangebaut und das Prüferlein meinte dann zu mir so: " Na ja, der Winkel für das Kennzeichen ist aber auch nicht so wie er sein sollte !"


    Hab´erst gedacht, der will mich verar.....
    Als ich dann grinsend meinte, er würde ja gerade so tun als könne man das Kennzeichen nur vom Hubschrauber aus lesen, sagte er dann so:" Na, es gibt ja schlimmeres. Liegt ja noch im toleranten Rahmen."


    :-X :-X :-X :-X :-X


    Er hat´s dann auch geschafft mir die Plakette ohne Treppenleiter aufs Kennzeichen zu kleben.


    That´s Germany...


    Gruß aus Leverkusen


    Andree

  • Alles was unter einen Winkel von 30° ist, ist nicht zulässig.


    Yosh

  • Ich vermute mal, dass man die auch nicht verbiegen darf. Aber ob das nun Dokumentenfälschung (ist ja nen Dokument) oder sonstwas ist, sollen die Gerichte klären.
    Ich fahr seit nem Jahr so rum, war in diversen Polizeikontrollen (übrigens auch mit leerem Auspuff, schwarzem Visir bei Nacht, richtig abgefahrenen Reifen, ...) und die haben nie was gesagt.


    Dass die Dinger brechen liegt nicht daran, hatte auch vor der Biegeaktion schon 2 durchgebrochene Bleche.


    MfG

    grinning-smiley_thumbsup.gif ~ Zephyr 550, Bj.&WCF_AMPERSAND'94, >50PS, einige Modifikationen ~ grinning-smiley_thumbsup.gif
    Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde!

  • Moin,


    lies Dich mal durch die STVZO - da steht alles im Detail - und da findest Du dann auch, dass bei den Fightern die Kennzeichen nach innen abgewinkelt sein dürfen ;) sprich: in Fahrtrichtung...


    Gruß, Hajco

  • Jein,
    der TÜVi ist in diesem Fall nur eine Seite,
    die Rennleitung eine Andere.


    der Polizist KANN das hochgebogene Nummernschild,
    damit meine ich nicht die "normal" schräger gestellten eines Zubehörhecks, als Versuch einer Straftat zur Vertuschung begründen,


    und DANN KANN es richtig teuer werden,


    Gruss, Christian

  • Zitat


    Ich fahr seit nem Jahr so rum, war in diversen Polizeikontrollen (übrigens auch mit leerem Auspuff, schwarzem Visir bei Nacht, richtig abgefahrenen Reifen, ...) und die haben nie was gesagt.


    bei deinem Glück sollte man dich doch nurnoch schlagen.
    Vll fällt dir ja auchnoch n Goldzahn raus.....
    Immer diese Luck0r >:( >:( >:(


    MfG,
    Bönz

  • Zitat

    Ich fahr seit nem Jahr so rum, war in diversen Polizeikontrollen (übrigens auch mit leerem Auspuff, schwarzem Visir bei Nacht, richtig abgefahrenen Reifen, ...) und die haben nie was gesagt.



    MfG


    Ja kann das sein das hier son Gesetzloser als Moderator fungiert ;D


    Pfuiiiiiiiiiiiii


    Gruss ausm Wald, hier gibbet keine Polizisten sondern Jäger 8) und wenn dies auf dich abgesehn haben dan Prost Mahlzeit ;D

  • Och, ob das so viel Glück ist... Ich weiß es nicht.
    Hier im Haus wohnt einer, der ne umgebaute R1 fährt. Die ist komplett schwarz und ohne Verkleidung. Sieht echt nicht schlecht aus! Hätt ich nicht erwartet! Und bei dem ist auch nicht so alles legal... ;) Er meint, er fährt seit 10 Jahren ohne Spiegel rum. Nie Probleme gehabt.


    Nur: wer mit abgefahrenen Reifen nen Auffahrunfall baut, der darf den Schaden alleine tragen. Etc.


    Und gesetzlos bin ich auch nicht! Ich hab z.B. aus älteren Tagen noch nen Auszug aus der StVZO auf meinem Rechner. Das ist der Teil, wo es um die lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad geht. Köstlichst!!! Ist von 1930, wurde nur kurz ergänzt, als die Batterielichter auf den Markt kamen.
    Den Teil mit dem Scheinwerfer mag ich am liebsten! :) Wobei der Absatz mit den nach hinten strahlenden Leuchtmitteln auch nicht von schlechten Eltern ist... ;)


    Ok, das war nun Offtopic. Pfui!


    MfG

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    Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde!

  • Hallo zusammen !
    Mein Nummernschild ist durch einen Auffahrunfall vor acht Jahren unters Schutzblech gedrückt worden :o der Rest hat der Reifen gemacht :-\
    War ein groses Gelächter bei meinem Kumpel mit seiner Suzuki ;(
    Aber ich konnte es wieder hinbiegen !
    Ich habe es so gebogen,das man die untere Reihe nicht umbedingt Lesen kann ;D
    Habe es Heute noch so , und der TÜV hat es noch nicht bemängelt :P
    Gruss : Fritz

    MÖGE DEIN SCHUTZENGEL NIE BESOFFEN SEIN ;)

  • kawafritz,
    das ist das was ich schrieb,
    den TÜV interessiert das nicht,
    kannst du ja auch ne Strasse später wieder hochgebogen haben.


    Das eigentlich Problem ist die Werder Bremen Mannschaft,
    wenn die nen schlechten Tag haben, unterstellen sie dir damit den Versuch einer Straftat, und das wird teuer


    Gruss, Christian

  • hab da mal was,


    § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch


    (1) Wer in rechtswidriger Absicht


    1.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,


    2.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,


    3.das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Gruss, Christian

  • 3.das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Hi Metallikart


    Da wird man ja bestraft wie ein Ladendieb !
    Das ist Deutschland !


    MFG : Fritz

    MÖGE DEIN SCHUTZENGEL NIE BESOFFEN SEIN ;)

  • Ja, ist schon klasse mit unseren Gesetzen.


    Und als Kinderschänder kommste unter dem Aspekt vielleicht selber mal mißbraucht worden zu sein, mit einer Bewährungsstrafe davon.


    Ja ja, über Spanien lacht die Sonne... und über Deutschland die ganze Welt.


    >:( >:( >:( >:( >:(


    Gruß aus Leverkusen


    Andree

  • Zitat


    Hi leute,


    in der neusten ausgabe der "mopped" steht allerdings nur dass dieses vergehen nur 5€ kostet.


    SOLL EINE STRAFTAT SEIN :o :o :o


    du darfst nicht alles glauben was in der " MOPPED " steht.


    eine mopped-zeitschrift die zwischendurch ;D " DILDOS " ;D testet und über das fahrverhalten eines moppeds berichtet wenn eine aufblasbare ;D " SEXPUPPE " ;D als Sozia mitfährt , nehme ich nicht wirklich ernst. 8) 8)


    aber lüstig ist die zeitschrift ;) ich lese sie regelmäßig ;D

  • heda, nicht meckern ;) ;)
    der text ist nicht von mir verfasst,
    sondern nur kopiert..... ;D


    Gruss, Christian

  • Moin Moin


    Zum Heckumbausatz:
    Der Winkel des Kennzeichen sollte 30 Grad von der Senkrechten (!!) nicht überschreiten.
    Wir von mir auch so vorgebogen.


    Zum Kennzeichenverbiegen:
    Vor ca. 3 Jahren hatten sich die Grün-Weißen richtig auf verbogene Kennzeichen bei uns Eingeschossen.
    Einer wurde dann vom Amtsgericht Westerstede zu 1400 Euro Geldstrafe verknackt.
    Er ging in Berufung und vom Landesgericht Oldenburg wurde das Urteil bestätigt und auf 1600 Euro plus Verfahrenskosten aufgestockt.


    Also, lieber die Finger weg vom Kennzeichen!


    Gruß Fred Schmieder

  • Deppenfrage: Was soll ein hochgebogenes Nummernschild bringen? ??? :P

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