Spinnen die beim TÜV

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Moin Moin


    Da ich in den letzten Tagen hergegangen bin und meinen Anhänger mit einer starren Laderampe ( 1,60m x 1,00 m ) versehen habe war ich gestern beim TÜV um nachzu fragen ob ich das Ding in die Fz.Papiere eintragen lassen muss.


    Die Rampe wurde unter Zuhilfenahme der Original Federverriegelungsplatten des Anhängerherstellers verbaut ( sichere Arretierung am Hänger ist somit gewährleistet ) und soll wahlweise bei Bedarf gegen die Original Bracke getauscht werden.


    Die Antwort des TÜV Prüfers............................... hm ja, da die Rampe nicht direkt vom Hersteller ist und kein Typenschild besitzt muss eine Tragfähigkeitsprüfung vorgenommen werden. Danach wird geprüft ob die Rampe fachgerecht montiert und arretiert ist.
    Sollte alles ok sein werden Sie ( ich ) in dem Fall als Fz.Hersteller eingetragen, aber das kostet richtig..................... ;( ;huh; ;sad; :confused: :thumbdown:


    Ich habe mich dann spontan entschieden das Ding bei Bedarf ( Motorrad Transport, Rasentrac. Verladung etc ) zu montieren und alles so zu belassen wie es ist.


    Der Typ kann meiner Meinung nach nur meinen das ich als " Hersteller " der Rampe eingetragen werde, der Hänger hat ja letztendlich Papiere. Ich bin ratlos, habe mich aber auch nicht mehr weiter darüber mit ihm unterhalten weil ich erstens das Gefühl hatte das der nicht verstanden hat was ich von ihm wollte und zweitens hatte ich nach der Auskunft eh schon den Kaffee auf.


    Gruß Peter.........................ratlos und verwirrt.

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  • Ich habe mich dann spontan entschieden das Ding bei Bedarf ( Motorrad Transport, Rasentrac. Verladung etc ) zu montieren und alles so zu belassen wie es ist.

    EBEN! - Warum nicht gleich so?



    Zu der Story -und das ist NICHT beleidigend gemeint- fällt mir nur ein:


    Wer viel fragt, kriegt auch viel Antwort...oder anders ausgedrückt:
    Wenn Du ihm so eine Spielwiese aufmachst ist doch damit zu rechnen, dass er darauf einsteigt - warum sich also darüber wundern oder gar ärgern?
    Wieviele nehmen ein schlichtes Brett oder sonstwas zum be- und entladen - macht sich da irgendwer Gedanken um Tragfähigkeit, solange es sich nicht durchbiegt, oder gar eine Eintragung?


    (Ich stelle mir gerade vor, dass man mit so einem Stück Holz zum TÜV fährt und um Eintragung bittet.... :rolleyes: )

  • Moin...


    oh ja, die zeiten kenne ich auch noch. Ein Bolebrett als Auffahrrampe, das man noch von einer Person sichern lassen musste bei rauf und runter... (ich sach nur Treffen inOer Erkenschwick...)... :patsch: Shit, das war damals knapp... :wacko1:


    Gut das Gerd mir da was schönes gebaut hat, das kann ich für alles nutzen. Schubkarre, Mörteleimer mit Fliesen etc. Einfach genial die Rampe... :thumbup:

  • Der Punkt ist doch ganz einfach der, dass du die Rampe fest mit dem Anhänger verbunden hast. Das ist aus TÜV Sicht das Problem. Dann ist es nämlich fester Bestandteil des Fahrzeugs und muss ein Gutachten haben. Legst du es lose auf die Laderampe ist es dein persönliches Problem, wenn die Festigkeit nicht ausreicht.


    Gruss, Christian

  • Ich lege die Rampen auf die Fläche...stecke nur eine Schraube lose rein!! Da rutscht nix weg!!! Zum Transport klapp ich die Rampen zusammen , und kommen in einen Halter unter die Ladefläche!!

    Gruss aus dem Elsass von Zephyrreiner
    der keine 11er mehr fährt!!! Jetzt ne Suzuki!!!!
    Drosseln..?? Wer Drosseln in einen Motor sperrt ist ein Tierquäler...

  • Moin...


    oh ja, die zeiten kenne ich auch noch. Ein Bolebrett als Auffahrrampe, das man noch von einer Person sichern lassen musste bei rauf und runter...

    jo, so laden wir seit eh und je bei Bedarf unsere Bikes in den Transporter und die hatten zum Teil um die 350 Kg.
    Funktioniert bestens und man kann sich nicht die Finger einklemmen wie mir das bei so ner Klapprampe schon passiert ist. :whistling:


    Aber ich denke auch sobald man ne Rampe fest mit dem Fahrzeug verbindet wirds wohl eintragungspflichtig.


    Und um die Eingangsfrage zu beantworten: JA, die spinnen (oft) beim TÜV. Hab ich schon ab und zu gemerkt :blink: :P

    Grüße von der Gedönstante





  • Moin


    Frank der Punkt ist der das ich da nicht mit Holzbrett oder wie in meinem Fall bisher zwei Klapprampen ( siehe weiter unten Fred von Reiner ) rumkaspern will. Wie Christian schon richtig bemerkt hat bleibt die Rampe solange sie zum Einsatz kommt fest am Hänger verbaut. Und das ist der Kausus Knacktus..............................Original Rüstzustand ist eine Heckklappe 1,30m breit;0,30m hoch. Die Rampe wird genauso befestigt wie die Heckklappe....Scharniere unten, Federverriegelung links und rechts.


    Ich wollte mich da einfach nur absichern. Was ist wenn mir so ein Hirni auf den Hänger brettert, die Rampe ( die nicht Original ist ) ist montiert und der Gutachter der Versicherung zickt rum weil das Ding nicht in den Papieren vermerkt ist ???????


    Vater des Gedanken ist einfach der das ich keinen Bock habe die Klapprampen ewig zu verstauen zumal auf längeren Fahrten in den Urlaub mit zwei Mopeds auf dem Hänger der Platz im ziehenden Kombi eh nicht so üppig ist. Gepäck, Moped Klamotten und was man alles so mitschleppt.


    Gruß Peter



    .................was noch anzumerken wäre und Kriterium der Umrüstaktion war ist das meine Freundin mittels der Rampe ihre Shadow allein verladen kann;sitzend auf dem Moped. Die feste Rampe ver- und entriegeln bzw. rauf und runter klappen kriegt sie locker hin. Mit dem Sichern und hantieren der mobilen Klapprampen tat sie sich immer schwer oder vergaß ganz sie zu sichern.

    Einmal editiert, zuletzt von z_96635 ()

  • Ich habe verstanden dass Du die rückseitige Ladebordwand durch die Rampe ersetzen willst.


    Aber auch deswegen zum TÜV fahren ist m.E. nicht nötig, denn auch die normalen Ladebordwände erfüllen m.W. keine gesonderten Festigkeitskriterien, da
    - ich bei Nachrüst-Bordwänden noch nie eine ABE / ein Festigkeitsgutachten etc. gesehen habe
    - diese auch keine besondern Kräfte aufnehmen sollen, dafür hast Du Deine Ladung nämlich ordnungsgemäß zu sichern, sprich zu verzurren, so dass sie nicht (nur) durch die Ladebordwände gehalten wird.


    Folglich kanns Du auch eine selbstkonstruierte Ladebordwand - oder eben Rampe - zu diesem Zweck einsetzen.
    Sie muss nur im Fahrbetrieb gesichert sein, so dass sie nicht abfällt und darf keine gefährlichen Kanten haben oder vorspringend sein.


    Das ist vergleichbar mit einem für´s Mopped selbst zusammengeschweissten Gepäckträger - hat -solange es hält - auch noch kein Prüfer beanstandet.

  • Die 2 Klapprampen sind während der Fahrt in einer Halterung unter dem Hänger verzurrt!!! Also stören nicht!!! :thumbup:

    Gruss aus dem Elsass von Zephyrreiner
    der keine 11er mehr fährt!!! Jetzt ne Suzuki!!!!
    Drosseln..?? Wer Drosseln in einen Motor sperrt ist ein Tierquäler...

  • Wenn ein TÜV-Prüfer Dein Anliegen nicht versteht oder unnötig verkompliziert, fahr zu einem anderen. Am besten erstmal unverbindlich und ohne den Anhänger dabei zu haben, Du merkst ja sehr schnell wer dem aufgeschlossen gegenübersteht und wer nicht.

  • Wenn ein TÜV-Prüfer Dein Anliegen nicht versteht oder unnötig verkompliziert, fahr zu einem anderen. Am besten erstmal unverbindlich und ohne den Anhänger dabei zu haben, Du merkst ja sehr schnell wer dem aufgeschlossen gegenübersteht und wer nicht.

    So würde ich es auch machen, das ist alles Ermessenssache.


    Harry

    ZEPHYR-Wer keine hat, ist selber schuld!
    Loud is out, but sound is in!

  • Moin


    Danke für eure Ratschläge und Meinungen............................................... :thumbup:


    Die Würfel sind gefallen. Das Ding wird eh nur bei Bedarf montiert und verbleibt dort so lange es benötigt wird. Also werde ich da wohl keinen Heck Meck machen und das Teil eintragen lassen.


    Hab heute mit unserem Landmaschinen Meister gesprochen, die haben sowas auch schon auf Kundenwunsch verbaut und ......................nix mit TÜV.


    Also..............keinen Aufriss; Fahren und fröhlich sein.


    Gruß Peter

  • Genau, fahren und fröhlich sein ohne Hänger egal wohin. :hb: :beer:

    Lass die Finger von Maschienen die du selbst nicht kannst bedienen.

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