Zugelassene Reifenpaarungen für die ZR550B

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Hallo liebe Zephyr Gemeinde,
    als Wiedereinsteiger in die zweiradfahrende Zunft möchte ich mich kurz vorstellen, Wen das nicht interessiet, darf gern runter scrollen zu meiner Frage ;)
    Ich habe gestern meinen 56sten Geburtstag gefeiert und mir selbst einen Wunsch erfüllt der eigentlich sehr spontan und nicht sehr mit Wunschdenken zusammen hing. Aber von Anfang. Ich fahre Moped (Kreidler,seit 1978) Motorrad seit meinem 18ten. Yamaha RD250, Suzuki GS1000, Honda VF1000, Aprilia Mille bis zu meinem 39sten Lebensjahr. Seit dem habe ich nicht mehr daran gedacht, mir nochmals ein Krad zuzulegen. Dies änderte sich irgendwie schlagartig, nachdem ich mir, um durch die Stadt zur Arbeit (3km) zu gelangen, einen kleinen Roller zulegte. das war auch ok insoweit ich mit dem verkehr in der stadt gut mitschwimmen konnte. Allerdings hatte ich schonmal das verlangen, mal "so" zu fahren, was aber dann nicht wirkllich Spaß machte.
    Und schon war eine Idee geboren. Nach einigen Recherchen in Punkto Unterhaltskosten, Standplatz und überhaupt mal abklären, was die Frau dazu sagt, ging es auf Modellsuche.



    Mir gefallen einfache schnörkellose Naked Bikes am besten, so war die Auswahl an Modellen auch gemessen an meinen finanziellen Möglichkeiten, überschaubar. Meine Wahl fiel also auf die Zephyr 550 Bj.1997 in grün. Ich bekam sie für 1.550 EUR. Sie steht gut da und hat gerade mal 15 Tkm. Ok... was mich zu meinem Problem, oder sagen wir, Unsicherheit bringt. Die Maschine hat zwar neu TÜV, allerdings lt. DOT Notierung uralte Reifen drauf (2001).


    Frage: In meiner Zulassungsbescheinigung stehen 2 zugelassene Herstellerpaarungen, die nach vorläufiger Suche nicht mehr zu haben sind. Auf der Kawasaki Seite für Reifenfreigaben gibt es das Modell nicht mehr in der Auswahl. Auf der Bridgestone Seite finde ich den BT45 als passend für die 550er. Das wäre auch ok für mich, aber dieses Reifenmodell steht nicht in der Zulassung. Metzeler habe ich noch nicht überprüft. Das wäre eh meine 2te Wahl. Hat jemand einen tipp, wie ich rauskriege, was ich fahren darf und was zu tun ist alternativ zu einer teuren Einzelabnahme?

  • Moin


    Erstmal :willkommen2: und viel Spaß hier und mit dem Moped.


    Ja, das mit den Reifen bei älteren Modellen ist so ne Sache...………. die die im Schein stehen werden nicht mehr hergestellt. Gott sei Dank, gibt es " Holzreifen " wie den Exedra nicht mehr.


    Du hast folgende Optionen. Entweder du redest mit deinem Reifenhändler und der schaut nach was du aktuell von welchem Hersteller fahren darfst oder...…………..


    Du gehst auf die Seiten der Hersteller und schaust nach den Freigaben für dein Moped. Dort kannst du auch die Freigabe herunter laden als Nachweis für die Rennleitung.


    Ich fahre auf meiner aktuell den Bridgestone T 30 Evo. Freigabe ausgedruckt und gut isset.


    Hoffe das hilft dir ein wenig...………………………………


    Gruß Peter

  • Das, was Du Dir von Brückenstein gezogen hast, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung!!!!!


    Der aufgeführte Reifen ist vom Hersteller ( des Reifens ) für dieses Motorrad getestet und für den Strassenverkehr zulässig. Du musst Dir diese Bescheinigung lediglich ausdrucken und mitführen- mehr nicht.


    Es ist keine zusätzliche Vorführung des Mopeds mit dem Reifen beim TÜV nötig.

    ?? „Die Halbe“

    ?? ?


    Bis denne
    Jochen


    Es gibt wieder Patches und Aufkleber


    Link zum IG Shop

  • Hans-Dieter hatte letztens die Reifenfreigaben für die Mini Bonsai in seinem Forum zum Download angeboten. Ich nehme mal an er hat Nichts dagegen, wenn ich die hier hochlade.


    Ich bestelle Reifen bei Motorradreifendirekt. de dort bekommt man nach Eingabe des Modells automatisch nur die zugelassenen Kombinationen angeboten.


    Edit: Das mit dem Roller und dann ein Motorrad kommt mir irgendwie bekannt vor. Ging mir genau so.


    Edit2: Als ich letzte Woche die DOT Nummern auf meiner Mini Bonsai angesehen habe, habe ich mich auch gefragt wie die vor 2 Jahren noch TÜV bekommen konnte, vorne Anfang 2011 und Hinten Ende 2010. (Herstellung)
    Werkstatt-TÜV, Kaffee-trinken mit dem Meister, statt wirklich mal nach den Mopeds zu schauen.


    Edit3: Ich fahre auf beiden Bridgestone.

  • Hier gibt es "meine" Sammlung der Reifenfreigaben für die 550er aus dem Jahr 2019

    Zephyrfreunde - Anmelden


    Grundsätzlich dürfte sich etwas in der Zwischenzeit getan haben, die neuesten Freigabeempfehlungen der Hersteller gibt auf den jeweiligen Seiten der Hersteller oder Händler.


    Doch es gibt eine gesetzliche Neuerung seit 2020: Alle Moppeds mit ABE Zulassung und damit alle Zephyr-Modelle müssen bei von Hersteller und Größe abweichenden Reifen einzeln bei TÜV abgenommen werden. Da die Reifenpaarungen in den Papieren nicht mehr erhältlich sind, gilt das praktisch für alle neuen Reifen. Eine Gelddruckmaschine für den TÜV, für das wir uns beim Hersteller ganz herzlich bedanken können.


    Insofern der Tipp: Bleib bei den Reifengrößen, die in den Papieren stehen und hol die ein Reifenpaar mit Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers.

    Ruf auch gern bei deiner TÜV Stelle an. In meinem Fall haben sie nur mit den Schultern gezuckt.

  • Nach einiger Recherche und Querlesen ist es rechtlich ja nun wohl so: Da die Zephyr 550 keine EU-Typgenehmigung hat, ist bei einer Abweichung von den Reifenpaarungen, die in den Papieren genannt werden ( und die ja nicht mehr hergestellt werden und es daher nicht mehr gibt) eine Einzelabnahme beim TÜV erforderlich. Unbedenklichkeitserklärungen der Hersteller reichen nicht mehr aus (einige Hersteller haben Ihre Dokumente dahingehend auch schon angepasst - außer Bridgestone - siehe oben).

    -> Also dürfen faktisch auf der Zephyr 550 keine Reifen ohne Einzelabnahme vom TÜV mehr aufgezogen werden. Dies gilt für Reifen ab DOT 2020. WAS FÜR EIN WAHNSINN, DEN DER GESETZGEBER HIER VERZAPFT HAT - ZUM NACHTEIL ALLER OLDTIMER- UND KLASSIKERFAHRER!!! Bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung kann man übrigens alle Reifen der erlaubten Dimensionen aufziehen (Hersteller ud Modell sind hier egal) - ohne Worte!

  • Ich geh mit sowas anders um.

    Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung unterm Sitz.

    Ich schätze 50% der Bullerei sind damit zufrieden.

    Andernfalls mal 30€ Verwarnung + Frist.


    Was solls.............

  • Auch dann nicht,

    die ganzen Befürchtungen mit "Zulassung erlischt" usw. sind Schmarrn.

    Im Ernstfall zählt ob es ursächlich, bzw. beteiligt ist.

    Ich hab 20 Jahre Behörde........

  • Du kannst natürlich auch mal vorsichtig beim TÜV anklopfen ob er statt ner reifeneibtragung ggf auch die Fabrikatsbindung austragen würde - ergo nur Größe/Traglast/Geschwindigkeitsindex festlegt.

    Ein Argument hierfür wäre -neben dem Fakt dass es mit EU-Wisch sowieso so wäre - ein übersichtlicherer Fahrzeugschein & die eher geringe Leistung sowie geringe Laufleistung.

    So mancher fährt den reifen ja länger als er produziert

    :sshithappens: --- Grüße aus Bayern --- :swarsnicht:

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