Spritzschutz Hinten

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Hallo,
    bin neu hier im Forum und bin auch ganz neu auf 2 Rädern ;)
    Habe mir am Dienstag eine Zephyr 750C gekauft und bin total zufrieden damit :)
    Ist einfach ein Traum, der endlich wahr geworden ist.
    Nun habe ich das Problem, dass an dem Mopped so ein hässlicher Spritzschutz montiert war. Um den Reflektor daran mach ich mir ja gar keine Sorgen, denn dazu habe ich mich schon in älteren Threads hier belesen und festgestellt, dass es ja zu reichen scheint, wenn man überhaupt einen Reflektor hat, und meine Zephyr hat direkt noch einen zwischen Nummernschild und Rücklicht.
    Allerdings macht mir der Spritzschutz selber Sorgen, denn ich habe mal in die Papiere reingeschaut und da steht nun folgendes drin :


    Zitat


    ZIFF.20:BRIDGESTONE G547 TL OD. DUNLOP K505F TL*ZIFF.21:BRIDGEST. G548 TL O. DUNLOP K505L TL*ZIFF.20+21:REIFEN-PAAR. NUR VON EINEM HERST. ZUL.*M.VERLÄNGERTER RADABDECKUNG HI.*ZIFF.20+21 AUCH GEN.I.D.PAARUNG METZELER V120/70V17 ME33 LASER TL U.H.150/70VB17VL50 ME55A METRONIC TL*


    So, ich hoffe ich habe das nun richtig abgeschrieben. Also für mich ist das halbwegs chinesisch. Klingt ja auf jeden Fall nach den zugelassenen Reifen. Allerdings, warum zum Henker ist da diese sog. "verlängerte Radabdeckung" erwähnt ? Heißt das nun, ich muss diese Radabdeckung dranhaben, wenn ich die genannten Reifen benutze ? Oder wie ist das nun ?
    Ich mein, die können mich doch nicht einfach so mit diesem komischen Spritzschutz auf die Straße schicken. Da kann ich ja gleich noch ne Windschutzscheibe und ne Vollverkleidung dranschrauben -_-

  • Hi netter Mann,
    willkommen im Forum und Gratulation zu Deiner Moppedwahl.
    Der von Dir beschriebene Eintrag hört sich in der Tat sehr seltsam an.
    Das sollte man auf jeden Fall irgendwie austragen lassen.
    Mal sehn, was die restliche Gemeinde darüber denkt.


    EARL !!!! bitte melden!!!


    GRuß Cat

    Catweazle,


    booked in Asgard

  • Hallo netter Mann,
    und auch von mir ein herzliches Willkommen.
    Der verlängerte Spritzschutz war vor Jahren mal Pflicht in Deutschland. Isser aber nicht mehr.
    Die Reifenbindung ist auch schon lange aufgehoben. Es muss eine Freigabe vom Hersteller bestehen und es muß immer das gleiche Fabrikat für vorne und hinten verwendet werden. Downloads der Reifenfreigabe entweder beim http://www.zephyr-treff-ruhr.d…&req=viewsdownload&sid=10 oder beim jeweiligen Hersteller.
    Aus welcher Ecke kommst Du denn ?


    Viel Spass damit!

    Einmal editiert, zuletzt von Hans-Dieter ()

  • Hi. Ich seh das wie Cat. Da dein Bike keine EWG Zulassung hat muß ein entsprechender Spritzschutz vorhanden sein.Eben der der der Serie entspricht.Was der Eintrag" verlängerte Radabdeckung" allerdings bedeuten soll iss mir unklar.War das mal ne Enduro mit nem langen Spritzlappen ;) Geh mal zum Tüvi und lass dir diese Schei... erklären und auch gleich wieder austragen bzw. streichen. Hab ich ja noch nie gehört oder gelesen.
    Gruß EARL

    "Nicht der Mensch hat am meisten gelebt, welcher die höchsten Jahre zählt,
    sondern der, welcher sein Leben am meisten empfunden hat."

  • hehe ja kam mir auch direkt spanisch vor ^^


    Also kann ich das dann vieleicht direkt morgen bei der Zulassungsstelle klären ? Muss nämlich morgen sowieso zur Zulassungsstelle, weil ich das Mopped noch auf mich ummelden muss. Da werde ich ja dann sicher sowieso neue Papiere bekommen, wäre doch gleich eine Möglichkeit die Sache ausgetragen zu bekommen oder muss ich da vorher unbedingt noch zum TÜV und mir da irgendeinen Wisch ausstellen lassen, wo dann draufsteht, dass die das austragen oder wie läuft das ab ?
    Sorry für diese trivialen Fragen, aber bin in Sachen Kraftfahrzeug kompletter Neueinsteiger (zumindest was die Bürokratie und den Papierkrieg angeht) ;)

  • @H.D. Der verlängerte Spritzschutz war doch noch nie Vorschrift in der BRD oder ???? Es war nur die Radabdeckung Vorschrift,die damals halt länger war als Heute mittels EWG Zulassung.Desweiteren ist die Fabrikatsbindung beim Bike nicht aufgehoben worden.Freigaben vom Hersteller gibts schon lange und mussten früher halt eingetragen werden und Heute meist nicht mehr.Desweiteren waren Reifenhersteller früher nicht berechtigt Freigaben ohne Eintrag zu erstellen.Heute Dürfen sie es aufgrund langwieriger Fahrproben und sonstigen Tests.Da das Reifenfabrikat auf welches sich die Freigabe beruft drin steht ists ja wieder ne Fabrikatsbindung die allerdings vom Serieneintrag abweichen darf. Keine Fabrikatsbindung bedeutet : Größe,Geschwindigkeitsindex,Lastindex müssen passen und die Marke vorn oder hinten ist Schnurz.Kurz: Ich kann fahren was ich möchte solange die Techn. Randbedingungen stimmen.
    Soll nicht gegen dich sein Hans Dieter. Kannst dir doch denken oder ?
    Schnell abschweifen:Beim PKW ist die Fabrikatsbindung aufgehoben worden.Aber Achtung:Da gibts natürlich noch nen Haken dran.Sollten in den Papieren reine ZR Reifen eingetragen sein dan gilt die eingetragen Fabrikatsbindung weiterhin.


    Gruß EARL

    "Nicht der Mensch hat am meisten gelebt, welcher die höchsten Jahre zählt,
    sondern der, welcher sein Leben am meisten empfunden hat."

  • @Nette Mann. Nö Nööööö so geht das nicht im Bürokraten Staat.Die Zulassungsstelle darf nur Dinge ein/austragen die vorher von einer Prüfstelle abgenommen wurden.Also erst zum Heini und dann mit dem Zettel vom Prüfer zur Amtsstelle.
    Gruß EARL

    "Nicht der Mensch hat am meisten gelebt, welcher die höchsten Jahre zählt,
    sondern der, welcher sein Leben am meisten empfunden hat."

  • hmmm OK, also mach ich mich schonmal drauf gefasst, dass ich demnächst dann wieder losrenne, wieder neue Papiere kriege und wieder Euronen locker mache ... aber danke für die Auskunft ;)

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