-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Hallo Muskelkater,


    wie du in diesem Beitrag schon sicher gelesen hast du 2 Möglichkeiten.
    Entweder du schließt dich der "legal sch...egal" Fraktion an und musst dann ggf. mit den Konsequenzen Deines Handels leben wie Verlust Versicherungsschutz, immer in Furcht vor Polizisten, die sich auskennen oder Rückbauaktionen vor dem TÜV-Termin leben. Oder du versuchst sie leidigen Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Ich weiß, es fällt schwer und vieles ist nicht nachvollziehbar, aber du bist auf der sicheren Seite. Aus meiner Mopedzeit habe ich die Null-Toleranzgrenze der Versicherungen wegen eines nicht eingetragenen Lenkers zu spüren bekommen. Habe hart dafür arbeiten müssen um den finanziellen Aderlass zu bewältigen.
    Konkret: Deine Gabelfedern werden sehr schwer zu kontrollieren sein, also die Gefahr der Entdeckung eher gering. Der Abstand der Blinker ist zwar leicht nachzumessen, aber wer weiß schon die genauen Maße. Ein abgeklapptes Kennzeichen würde hier im Odenwald jeden Polizisten mit einer Radarpistole ärgern und sicher ein Grund zur Beanstandung sein. Inwieweit 5 Grad bemerkbar sind überlass ich dir. Interessanter für die Rennleitung ( Polizei) sind andere Auspufftüten, vor allem die lauten, Reifen, Lenker. Also, die Sachen, die man leicht nachprüfen kann. Sollte bei einem Unfall nicht konforme Umbauten festgestellt werden, kann dich die Versicherung in Regress nehmen. Die neueste Regelung geht ja schon so weit, dass wenn du im Winter mit guten Sommerreifen bei Eis und Schnee liegen bleibst oder einen Unfall baust, Dein Versicherungsschutz weg ist. Male s Dir selbst aus, wenn Sie Dein Moped nach einem strittigen oder unerklärlichen Unfall sicherstellen und untersuchen. Inwieweit das der Realität entspricht? In Frankfurt hat Cat erzählt wie eine neuwertige nicht manipulierte CBR 900 wegen eines Auspuffs außerhalb der Toleranz von der Rennleitung beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen wurde. Konsequenz Honda lehnte eine Kostenübernahme der fälligen neuen Auspuffanlage ab, weil die Streuung innerhalb der Fertigungstoleranz war. Der Polizei war das egal.
    So und jetzt sind wieder mal andere dran, dir auf die Sprünge zu helfen ;D ;D

  • Hallo Muskelkater,
    ich kann mich der Meinung von Hans-Dieter nur anschließen. Ich hatte vor kurzem einen Fernsehbericht über die Arbeit eines Gutachters, der im Auftrag von Versicherungen strittige Fälle untersucht, gesehen. Ich bin mir sicher, die finden A l l e s, auch nicht eingetragene Gabelfedern. Und sollte es bei einem Unfall zu Personenschaden mit solch einem Fahrzeug kommen, nehmen sie Dich in Regress. Du bringst Deine Füße nie wieder auf den Boden. Und Dein Gejammer danach interessiert dann niemanden mehr.

  • muskelkater:
    was heist schlimm ? Wenn es um richtig viel Kohle geht (z.B.Personenschaden), wird die Versicherung solange suchen bis sie etwas findet um sich schadlos zu halten. (wenn es was zu finden gibt)
    Ich würde den Heckumbau und die Blinker den TÜVis eben mal vorführen, wenn Du die Gabelfedern eintragen lässt.

  • Zitat


    Dies ist doch ein öffentliches Forum, in dem jeder seine eigene Meinung kundtun kann. Da muss man nicht gleich eingeschnappt sein, wie ein kleines bockiges Kind und sich "ausklinken", wenn diese nicht der eigenen Meinung entspricht, nicht wahr "rock´n´bike"? Und ich bin trotzdem der Meinung, dass " servus und f....t die hühner " die falsche Ausdrucksweise ist, egal wem dieser Spruch gilt.


    Gruß


    Markus


    hi markus,
    ...hier geht es nicht um eingeschnappt sein oder um zitate,...eigene meinungen und gedanken sind frei....
    ...nein,es ging doch um die legalität trotz tüv-eintragung und wenn die herren vom tech.überwachungsverein der meinung sind , die teile die zur überprüfung und eventl. eintragung anstehen, regelkonform und der "deutschen" gesetzgebung entsprechen , dann ist das für mich fakt!!
    ...soo einfach ist es!

    gruaß jörg



    "there&WCF_AMPERSAND's gonna be some rockin"

  • Servus rock´n´bike!


    Um etwaigen Mißverständnissen vorzubeugen, bitte ich dringend zwischen mir (Markus) und dem von dir angesprochenen Markus (Markus73) zu unterscheiden.


    Gruß aus der Puszta
    Markus

  • @ rock´n´bike:
    Jetzt sind wir uns mal einig: Wenn die TÜV´is was eintragen, egal was das ist, dann denk ich auch, dass das alles regelkonform ist. Natürlich lässt es sich jetzt wieder über diese Aussage streiten, sprich eigene Erfahrungen, eigen Meinung, persönliches Verhältnis zum Prüfer, usw. ;).


    @ markus:
    Ich denke, der rock´n´bike kann das schon unterscheiden, ausserdem, haben wir doch Gemeinsamkeiten: Gleicher Vorname, beide Zephyr-Fahrer, fast gleich alt, ausser, dass du ein Ösi bist und ich ein Bayer ;D ;D


    @ muskelkater:
    Also ich denke, dass es keine Probleme mit dem Heckumbau geben sollte, ist ja alles dran (Beleuchutng und dergleichen). Mit der Original Heckleuchte gibts gar keine Probleme und die Zubehörblinker müssen nicht eingetragen werden, solange sie eine E-Nummer haben (ausser, du hast das Glas der Blinker selbst getönt). Das Nummernschild ist auch einwandfrei ablesbar und nicht zu schräg montiert. Ich würde da keine Probleme sehen und denke, der Umbau würde dir ohne Probleme eingetragen werden.


    Grüße an alle Schreiber im Forum


    [size=10pt]markus 73[/size]

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