Standlicht ja oder nein ?

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Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Hallo,


    Weiss von euch zufällig jemand, ob man heute noch ein Standlicht haben muss ?
    Der nette Typ in meinem Stamm-Louise-Shop hat mir gestern gesagt, dass es laut
    EU-Bestimmung nicht mehr unbedingt notwendig wäre. Kann ich mir aber nicht wirklich
    vorstellen ??? ???


    Er meinte, das lediglich die Funktion am Zündschloss ausser Betrieb sein muss :-\
    Klingt aber nicht wirklich logisch, oder ?


    Hat da jemand eine Info bevor ich meinen Graukittel frage ? Wollte auf neuen vorderen
    Scheinwerfer umbauen und müsste da Standlicht nachrüsten, da dieser ohne ist.


    Gruss,
    Tommy

  • ich denke wenn dein neuer Schweinwerfer ne e-nummer hat is deine Frage ja beantwortet
    wenn er keine hat kannst es eh vergessen

  • Jo... e-Nummer ist vorhanden und jetzt hab ich nach langem Suchen auch was dazu gefunden:


    " Licht und Signalanlage:


    Scheinwerfer, Rücklicht etc. müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E-Zeichen. Doppelscheinwerfer : Fernlicht grundsätzlich zulässig, Abblendlicht bei gemeinsamer Streuscheibe. Standlicht nicht vorgeschrieben. Die StvZo schreibt folgendes zur Position der Scheinwerfer vor: Doppelscheinwerfer können nebeneinander, übereinander oder schräg versetzt zueinander sein. Sie müssen möglichst nahe an der Mittellinie des Motorrades angebracht sein, und schon aus kurzer Entfernung wie eine Leuchtquelle wirken ( Auslegungssache ). Ein Nebelscheinwerfer darf nich weiter als 250 mm von der Mittellinie entfernt sein, und nicht höher als der Abblendscheinwerfer. Blinker: Mindestabstand Mittelpunkt Blinkergläser: 40 cm höchstens 100 cm ( Das Motorrad darf nicht breiter als 1 m sein, also Vorsicht bei überbreiten Lenkern; die haben zwar ein Gestaltsfestigkeitsgutachten, dürfen aber durch ihre Breite nur auf Trikes etc. verbaut werden.) Ein Prüfzeichen muß vorhanden sein. (siehe oben) Achtung: Die berühmten Minniblinker ( auch andere ) gibt es auch mit E-Zeichen, die sind aber nicht als Blinker geprüft, sondern als Positionslampen, z.B. für Lkws. Bauteile, die für Motorräder geprüft sind, haben zusätzlich die Kennzeichnung "R50", und die Nummer "11"
    für vorne, bzw "12" für nach hinten strahlende Bauteile. Es muß ein Rückstrahler vorhanden sein ( manchmal schon im Rücklicht integriert ). Das Kennzeichen muß beleuchtet sein.
    Nicht eintragungspflichtig."


    Also dann... hab Dank !


    Gruss,
    Tommy

  • Also um Deine frage konkret zu beantworten:Nein,beim Motorrad ist ein Standlicht hinten und vorne nicht vorgeschrieben und auch keine Pflicht.Du mußt Deine Scheinwerfer nicht nachrüsten.Diese Info habe ich von meinem Tüv und mein Scheinwerfer hat auch kein Standlicht und das Moped hat TÜV!
    Grüße Jack

  • Jou genau. Einspurfahrzeuge benötigen kein Standlicht.
    Gruß EARL

    "Nicht der Mensch hat am meisten gelebt, welcher die höchsten Jahre zählt,
    sondern der, welcher sein Leben am meisten empfunden hat."

  • Allerdings


    wenn der Scheinwerfer ein Standlichtbirnchen hat, muß dieses auch funktionieren = geringer Mangel.

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