Wie sieht es am Besten aus?

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Tach zusammen,


    ich habe mich fast entschlossen, neue und kleinere Blinker aus dem Zubehör an meine Zephyr zu bauen. Von Kellermann oder so...


    Gibt es eigentlich für die hinteren Blinker Adapter oder wie befestigt man die Blinker am schönsten?


    cu Nils ;)

  • ist auf jeden fall ne gute idee... ich würde aber keine kellermann nehmen, die sind sehr teuer und recht empfindlich. falls du LED Blinker verbauen willst brauchst du auf jeden fall nen anderes Blinkrekais bzw. du mußt wiederstände einlöten.
    hinten kannste die doch einfach statt der originalen dranschrauben wofür sollte man da adapter brauhen?


    gruß
    micha

  • Hallo Micha,


    habe jetzt Micro Blinker von Louis gekauft (Stück für knappe 10,- €) und schon drangebaut. Sieht supi aus. Kellermann sind ja wirklich sehr sehr teuer (bei LED ist man Locker bei 200,- € komplett + Widerstände).LED habe ich jetzt aber nicht genommen, wo soll man auch die Widerstände vorne verstecken?? Hinten würde ja so einiges unter die Abdeckung passen aber vorne??!! ::)
    Adapter dachte ich für den originalen Nummernschildhalter, weil der so blöde Erhebungen hat (die orig.Blinker passen da genau drauf). Sieht aber auch so ganz vernünftig aus. ;D


    Was mir nicht ganz so gut gefällt und worauf ich auch beim nächsten Dekrabesuch gespannt bin ist, dass die vorderen Blinker jetzt den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand arg unterschreiten. Ich habe allerdings auch die kleinsten Blinker mit 20mm Armen genommen, aber selbst der selbe Blinker mit 40mm hätte nicht gereicht. Mal sehn...
    cu Nils

  • Zitat


    wo soll man auch die Widerstände vorne verstecken??


    Im Scheinwerfergehäuse.

    Zitat


    Was mir nicht ganz so gut gefällt und worauf ich auch beim nächsten Dekrabesuch gespannt bin ist, dass die vorderen Blinker jetzt den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand arg unterschreiten. Ich habe allerdings auch die kleinsten Blinker mit 20mm Armen genommen, aber selbst der selbe Blinker mit 40mm hätte nicht gereicht.


    Also laut Dekra reichen die 40mm-Blinker bei mir locker aus. Hab ne 550er, aber das dürfte in diesem Fall praktisch kein Unterschied sein.
    MfG

    grinning-smiley_thumbsup.gif ~ Zephyr 550, Bj.&WCF_AMPERSAND'94, >50PS, einige Modifikationen ~ grinning-smiley_thumbsup.gif
    Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde!

  • Zitat

    Im Scheinwerfergehäuse.


    Selbst ausgedacht oder schon gemacht ? ;) :o



    Das ich kein Freund von der Widerstandslösung bin hab ich hier ja schon öfters kundgetan.
    Aber ins Lampengehäuse einbauen ist der Oberhammer. Nicht nur, dass es platzmäßig kaum hinhaut (von den Dingern müssen 2 Stück untergebracht werden, die Teile werden auch mordsmäßig heiß. 20 W werden ausschließlich in Wärme umgesetzt (zur Info: eine Weller-Lötstation hat 50 W)!
    Und für die hinteren Blinker nochmals das gleiche Thema.
    Es gibt nur eine vernünftige Lösung: Ein lastunabhängiges Relais

    Einmal editiert, zuletzt von Dieter K. ()

  • Zitat


    Aber ins Lampengehäuse einbauen ist der Oberhammer.


    Ähm... *räusper* ...


    Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!!


    MfG

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  • Also noch mal zu den Abständen: Hab gerade mal nachgemessen und komme so auf gute 27-28cm vorne. Selbst mit 40mm wären es nach meiner Rechnung nur 31-32cm. Man misst doch den Abstand zwischen den beiden Innenseiten der Blinker, oder?
    Da die 40mm nach meiner Rechnung auch nicht ausgereicht hätten habe ich mich dann gleich für die kleineren Blinker mit 20mm entschieden.
    Die Widerstände ins Lampengehäuse, das möchte ich sehen wie die da noch reinpassen. Man hat`s ja so schon nicht ganz leicht mit der ganzen Kabelei. :D


    cu Nils ;)

  • Hi,


    ich zitier mal aus der STVZO, nachzulesen bei http://www.stvzo.de (§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.):


    "Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen."


    D. h. im Klartext, zwischen den vorderen Blinkergläsern müssen 34cm Platz sein. Zwischen Blinkerglas und Scheinwerferglas muss mindestens 10cm Platz sein. Ich hatte allerdings vor meinen Lenkerendenblinkern auch kleine Miniblinker neben dem Scheinwerfer, das hat niemanden wirklich gekümmert. Durch den TÜV bin ich damit jedenfalls ohne Beanstandung gekommen.


    Ciao
    Der (Exil-)Friese aus Braunschweig

  • Hm. Hier ist ne Grafik dazu:



    Allerdings unterschreiten meine auch die Maße... Und ich hab den Dekramenschen explizit danach gefragt. Er hat nachgemessen und gesagt: das geht so in Ordnung!


    Hab grad noch nen 2. Mal nachgemessen. Bei mir sinds 7 und 21cm, wo es eigentlich 10 und 35cm sein müssten...
    Na toll... Werd wohl der Dekra nochmal nen Besuch abstatten. Fahr eh jeden Tag mehrfach dran vorbei...


    MfG

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    Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde!

  • Zitat


    Hab grad noch nen 2. Mal nachgemessen. Bei mir sinds 7 und 21cm, wo es eigentlich 10 und 35cm sein müssten...
    Na toll... Werd wohl der Dekra nochmal nen Besuch abstatten. Fahr eh jeden Tag mehrfach dran vorbei...


    Und was willst Du damit erreichen? Nachträgliches Abkratzen der Plakette? So schlimm wirds nicht kommen aber lass den Menschen doch im Unwissen, nachfolgende Moppedfahrer werden es Dir danken. Wäre auch möglich, dass evtl. EU-Regelungen lascher gefasst sind, die schonmal stillschweigend angewendet werden, weil sie eh irgendwann kommen werden.


    Ciao
    Der (Exil-)Friese aus Braunschweig

  • Also wenn alleine zwischen Scheinwerfer und Blinker 10cm!! Abstand sein müssen kann man ja so ziemlich jeden Blinker aus dem Zubehör vergessen und nur noch mit den dicken Originalen durch die Gegend pesen. >:(


    Hab nen Bekannten bei der Dekra hier, der hat schon meine Vespa nichts sonderlich begutachtet. "Sie fährt ja, hab ich gerade noch gesehen!"
    Beim TÜV mit der Großen war`s da schon mal anders.Probefahren auf dem Hof etc.pp. - hat dort statt 5 Minuten bei der Dekra doch glatt 25 Minuten gedauert. Da lohnt sich der Preis wenigstens! :)


    cu Nils ;)

  • wenn die Blinker E-Zeichen haben interessiert den rest normal keinen
    bei mir sind´s auch auf keinen Fall die vorgeschriebenen Werte

  • Dekra spricht: die oben geschriebenen Werte beziehen sich auf die StVZO. Nach EG-Recht sind die Werte aber anders. Da passts. Leider hab ichse mir nicht gemerkt.
    Somit sindwa wieder schlauer! :)
    ... und ich fahr mit ruhigerem Gewissen ;)
    MfG

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    Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde!

  • Hat irgendwer diese EG-Richtlinien mal online parat? Und welche Teile davon ab wann für welche Moppeds gelten? Die Herstellerbindungen bei den Reifenwahl ist doch auch nach EG-Recht schon längst hinfällig, wird aber in D immer noch angewendet. In der STVZO kenn ich mich hobbybedingt mittlerweile gut aus, aber dieses ominöse EG-Recht ist mir noch imer ein Rätsel.


    Ciao
    der (Exil-)Friese aus Braunschweig

  • Tach, Herr Kollege,


    so was hier?


    XJR-Gruß,
    Niels


    [size=8pt]Edit: Man beachte Artikel 1: Diese Richtlinie gilt nur für Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern! Für Moppeds habe ich noch nichts gefunden außer zum Thema Rückstrahler[/size]

    Einmal editiert, zuletzt von makango ()

  • Oha, ne Menge beamtendeutsch, aber sowas in der Art hab ich gesucht. Der Einwand mit den 4 Rädern stimmt aber, fürchte ich. Also weitersuchen ;)


    Aus gegebenem Anlass wären auch Richtlinien im Zusammenhang mit der maximalen Lautstärke von Auspuffanlagen interessant.


    Ciao
    Der (Exil-)Friese aus Braunschweig

  • Inspiriert durch Niels' Beitrag hab ich noch etwas gefunden:


    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…=CELEX:31993L0092:DE:HTML


    Zitat daraus:


    6.3.3.1.1.3. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungsanzeiger und den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muß folgender Mindestabstand eingehalten werden:


    - 75 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 90 cd beträgt,


    - 40 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 175 cd beträgt,


    - 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 250 cd beträgt,


    - & le; 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 400 cd beträgt.


    6.3.3.1.2. Bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern muß der Abstand zwischen den Innenrändern der beiden leuchtenden Flächen mindestens 180 mm sein.


    Jetzt muss mir nur noch jemand erklären, wieviel cd's meine Mini-21W-Halogenblinker haben :)

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