Hi,
hab grad eben mal so ältere Beiträge durchgeschaut, und bin dabei auf folgenden Beitrag gestoßen :
http://www.igzephyr.de/forum/yabbse/index.php?topic=5936.0
In dem Beitrag wird unten auf die Zulassungsart hingewiesen,
E-Zulassung / Altes Recht. ::)
Nun habe ich Festgestellt das in meinem ALTEN Fz-Schein mein Motorrad NICHT nach E-Recht zugelassen ist , aber in meinem neuen schein folgendes steht:
Also es steht drin bei:
K : -- (leeres Feld) [Nummer der EG-Typengenemigung]
6 : -- (auch leer) [Datum zu K]
17 : E [Merkmal zur Betriebserlaubnis]
16 : eine Nummer [Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II]
??? ??? Heißt das nu das es E-Zulassung hat oder nicht ??? ???
Ich bin ein bisschen verwirrt. weil mir das E ja keine Vorteile verschafft oder ?
Wenn ja, hat man die automatisch mit dem neuen Schein ?
Oder haben die vom Landratsamt "mal wieder" einen Fehler gemacht ? >:(
Danke schonmal !
Zwei Finger zum Gruß !!
Chris