Reifenbindung

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Moin Jungs,
    ich hab heut mein Motorrad wegen Leistungssteigerung ;D neuzugelassen (dabei auch die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) bekommen) .
    Soweit so gut. Nun steht in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Schein) allerdings nichts über irgendwelche Reifenbindungen, lediglich die Größe ist noch vorgegeben, heißt das ich kann mir nun nach Lust und Laune alles in den Größen aufziehen was zu kriegen ist?


    Würde ja Sinn machen.......



    MFG Arne

  • Hi Arne,


    ja insoweit der Reifenhersteller eine Freigabe für das Moped erteilt hat.
    Dass nix mehr eingetragen ist, heißt nicht dass alles erlaubt ist ;).
    Die Rennleitung und die Boxencrew (TüV) wollenl immer noch eine Freigabe in Form eines Stück Papiers vom Reifenhersteller sehen :(

  • Hi Arne. In den Unterlagen der Prüforganisationen sind die Ursprünglich freigegebenen Marken hinterlegt.Iss also wie schon oben geschrieben : Kannst nicht drauf machen was du willst.
    Gruß EARL

    "Nicht der Mensch hat am meisten gelebt, welcher die höchsten Jahre zählt,
    sondern der, welcher sein Leben am meisten empfunden hat."

  • Hi,wie schon von meinen zwei erfahrenen Zephyristis erwähnt,ist das nicht erscheinen der Reifen Marken in dem Schein kein Freibrief alles drauf machen zu dürfen. ???
    Nur der Eintrag"Keine Herstellerbindung" oder ähnliches ist der Freibrief. :D
    Allerdings auch nur hinten und vorne von einem Hersteller und Profil. :)
    So ist es in meinem Schein eingetragen ;D


    Jack ;D

  • Achso... nagut... aber da ich mit den BT45 super zu frieden bin ist mir das auch wurscht.


    Danke für die Klarstellung....


    MFG Arne

  • Arne,
    das einzige was Du auch legal machen kannst ist,bei einem Reifenhändler oder Hersteller für Dein Moped eine Unbedenklichkeits Bescheinigung ausdrucken zu lassen.
    Diese muß aber von diesem unterschrieben und abgestempelt sein.
    Dann kannst Du diesen Reifen aufziehen und mußt aber immer diese bescheinigung mitführen und der Polizei vorzeigen.Somit hast Du zumindestens die teure Eintragung beim TÜV und Amt gespart.


    Jack ;D

  • Danke für die Ausführung , Jack, aber das Praktiziere ich bereits seit 2 Jahren mit dem BT45 ;)


    MFG Arne

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