Lösung aller Spiegelprobleme

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Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024

  • Hab heute im TV gesehn, dass ein Herr sich n Moped umgebaut hat nach dem Vorbild einen Stealth Bombers.
    Da ja so einer keine Spiegel hat und das tierisch scheisse aussehen würde, hat dieses Motorrad auch keine.


    Hab grad nach Bildern gesucht, aber nichts gefunden.
    Jedenfalls sind ja Spiegel vorgeschrieben und um dies zu umgehen hat der Besitzer im Heck eine Kamera installiert,die Bilder an 2 kleine Bildschirme sendet, die hinter der Maske versteckt sind.


    Ist das wirklich erlaubt oder wird man damit nur Probleme bekommen?
    Ich baue mir keine Kamera ein, aber interessiert mich irgendwie ^^


    MfG;
    Bönz

  • ....war das vielleicht Orange County Choppers ???



    Bikergruß
    Bad Smiley

  • Ne, war Abenteuer Leben ^^


    Wenn die Amis irgendwas dran bauen, dann is mir schon klar, dass das hier illegal wäre ;)


    MfG,
    Bönz

  • Ich weiß nicht,ob das illegal währe,die Sicht nach hinten ist ja gegeben.


    Es gibt auch schon Autos mit einer Heckkamera,ob die allerding die Spiegel ersetzen dürfen,bin ich mir nicht sicher.


    Bis denne
    Markus

  • Bei Autos werden früher oder später die Seitenspiegel durch Kameras ersetzt werden.Das Bild kann dann auf die Scheibe projeziert werden oder kleine Monitore kommen an die Türen.In Projektautos gibts das schon ne Weile,da verringert sich der Luftwiderstand um einiges und dadurch dann auch der Verbrauch.
    Haare im Wind,Gruß Knolle.

  • Also das Moped war nicht schlecht gemacht. Da wo der Tank eigentlich sein sollte war der Luftfilter und der Sprit war in den Rohren des Rahmens.


    Aber das mit der Kamera interessiert mich richtig. ^^


    MfG,
    Bönz

  • War wohl ne Buell.
    Mit der Kamera das is aber nen alter Hut. Gab schon nen paar Streetfighter mit sowas. Ka wie es da mit der Zulassung war, hat mich nicht gekümmert.

  • die schon im vorfeld 'berühmt-berüchtigte' b-king von suzuki hatte das in der studie auch. jetzt, nach jahren, kommt das ding in serie aber die kameras sind durch ordinäre spiegel ersetzt worden. war wohl zu teuer.

  • ich denke is auf jeden fall erlaubt
    es muß ja nur die Sicht nach hinten gewährleistet sein egal ob mit Spiegel oder sauteuren Cams und Monitore
    damals wo die StVZO erfunden wurde hat ja noch keiner an SOWAS gedacht ;D

  • Hauptsache es eit das E Prüfzeichen überall drauf ;D ;D ;D


    Ich bin aber gerade am überlegen, ob eine Kamera am Heck wirklich vorteilhaft ist. Besonders bedenklich wird die Ablesbarkeit des Bildschirmes bei ungünstigen Lichtverhältnissen sein. :(
    Aber wo ein Spieltrieb da auch eine aufwendige technische Lösung ;) ;D

  • Hi,
    also da muß ich Euch enttäuschen, Kameras sind nicht zugelassen. Muß ein Spiegel links sein. !!!


    mfg Rudi

  • Aber der Typ hatte hinten eine Kamera, die dann das Bild vorne auf 2 kleine Bildschirme übermittelt.


    Angeblich wars legal...


    MfG,
    Bönz

  • Hi,


    ist es definitiv nicht, glaub es mir. Die StVZO schreibt Spiegel vor und nicht "bauartbestimmt zu Rücksicht" geeignet. Glaubs`mir, wenn Du mehr Interesse hast, kann ich Dir den Auszug aus dem Gesetz posten !!!


    Gruß Rudi

  • Ich hab einen nicht stillbaren Wissensdurst ^^


    MfG,
    Bönz

  • Ok, dann gib mir eine halbe 'Stunde und ich schau in meinen Unterlagen nach. Dann schick ich Dir den Gesetzestext, aber erst mal muß ich meine Kleine ins Heia-Bubu-Betti bringen.


    Gruß Rudi

  • Zitat


    ...aber erst mal muß ich meine Kleine ins Heia-Bubu-Betti bringen.


    Meine steht schon seelenruhig inner Garage ;D ;D ;D


    MfG,
    Bönz

  • Wenn Du "DIE" meinst, die steht auch schon eingepackt. Aber ich meinte meine Tochter , lach !!!
    Bin gerade am Suchen um deinen Wissensdurst zu löschen.


    Rudi

  • So ,m § 56 StVZO



    Es sind erforderlich


    1.


    bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,
    2.


    bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
    3.


    bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,
    4.


    bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,
    5.


    bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.


    Du fällst mit dem Bike unter die Nummer 3. Da der Gesetzestext von Speigeln spricht, geht bauartbestimmt auch "keine andere technische Einrichtung" Bei Lkw oder Omnibussen ist das anders, dort sind Rückfahrkameras erlaubt. Aber die gelten wie der Name schon sagt zum "Rückwärtsfahren".


    Zitat:
    Lastfahrzeuge müssen einen Spiegel für die Beobachtung der Fahrbahn nach rückwärts haben. Dies gilt nicht, wenn eine zweckentsprechende Anbringung des Rückspiegels an einem Fahrzeug technisch nicht möglich ist, ferner nicht für land- oder forstwirtschaftliche Maschinen.


    Und hier hast du es dann ganz genau.



    Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die „Malteserkreuze“ sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
    Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.
    Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.
    Also nimmst mal schön brav ein Maßband und gehst mal in deine Garage !!!!


    Gruß Rudi,


    wennst fragen hast, kannst dich ja noch mal melden !!!!

    Einmal editiert, zuletzt von nishelotte ()

  • Einer hier im Forum hat doch mal n Bild von seiner C4 gepostet, ie nur einen Spiegel links hatte.
    Also ist das illegal,mh?
    Un das gilt für Roller wahrscheinlich auch so, oder?
    Weil Schwester und alle in ihrer "Kinder-Roller-Gang" haben nur links einen Spiegel.


    MfG,
    Bönz

  • Jo,


    das ist korrekt, ist ja auch ein Kraftfahrzeug !!, ausser der Roller ist vor dem oben beschriebenen Datum das erste mal zugelassen worden



    ...rudi

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